AGB

AGB​

1 // Das Rechtsverhältnis zwischen Gast (Mieter) und Vermieter regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB sowie den nachfolgenden Mietbedingungen, die die gesetzlichen Bestimmungen ausfüllen und ergänzen. Der Mieter erkennt mit der Buchung für sich und die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen als verbindlich an und haftet dafür. Der vertragliche Mieter haftet auch für die von ihm mitgebrachten Gäste. Er hat alle Mitreisenden über die AGB zu informieren.

2 // Die Ferienwohnungen im Apfelgarten Usedom werden nur für befristete Mietverhältnisse angeboten. Das Mietobjekt darf nur mit denen im Vertrag angegebenen Personen belegt werden. Die im Vertrag angegebene Personenzahl ist die Anzahl der maximal zugelassenen Personen. Eine nicht genehmigte Überbelegung führt zur sofortigen Kündigung des Mietvertrags. Resttage werden nicht erstattet.

3 // Ein Hund pro Wohnung ist nur auf Anfrage und nicht in Saison A erlaubt; das unangekündigte und nicht genehmigte Mitbringen von Hunden führt zur sofortigen Kündigung des Mietverhältnisses durch die Verwalterin vor Ort.

4 // Der Mietvertrag kommt erst durch die fristgerechte Überweisung der in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Anzahlung durch den Gast zustande. Die Korrektur von Irrtümern, z.B. aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern in der Bestätigung, bleibt vorbehalten. Preisänderungen gelten nur für Buchungen nach der Bekanntgabe von neuen Preisen.

5 // Bei kurzfristigen Buchungen gilt der Gastaufnahmevertrag als abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

6 // Das Mietverhältnis gilt nur für die bestätigte Zeit: am Anreisetag ab 16:00 Uhr, am Abreisetag bis 10:00 Uhr.

7 // Dem Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Er verpflichtet sich, während der Mietzeit durch sein oder das Verschulden seiner Begleiter oder Gäste entstandene Schäden unverzüglich zu melden und zu ersetzen. Für eventuelle Mängel und Schäden wird jeweils der letzte Mieter haftbar gemacht. Der Mieter ist verpflichtet, eine sach- und fachgerechte Benutzung des Kamins sicher zu stellen, insbesondere darf der Kamin nur bei geschlossener Scheibe brennen. Für Schäden durch nicht sachgerechte Benutzung haftet der Mieter. Offenes Feuer ohne Aufsicht ist untersagt. Ebenso das Rauchen in den Wohnungen.

8 // Ruhezeiten bei der Benutzung der Gemeinschafts- und Außenanlagen sind einzuhalten von 22 Uhr bis 9 Uhr. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und die Nachbarn.

9 // Die Nebenkosten für Heizung, Wasser und Strom sind im Mietpreis enthalten. 

10 // Stornoregeln

Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. In Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Rücktritts fallen folgende Rücktrittsgebühren an:

Bis 31 Tage vor Mietbeginn = 50 € Buchungspauschale
30-15 Tage vor Mietbeginn = 50 % des Mietpreises
14-2 Tage von Mietbeginn = 90 % des Mietpreises
1 Tag vor Mietbeginn oder bei Nichtanreise = 100% des Mietpreises

Die entsprechend errechneten Tagessätze sind für alle Tage des ursprünglich gebuchten Zeitraumes zu zahlen, die nicht anderweitig vergeben werden können. Wird vom Gast zu den gleichen Mietbedingungen für den vereinbarten Zeitraum ein Ersatzmieter gestellt, entstehen keine Kosten.

11 // Kündigung durch den Vermieter

Sollte der Vermieter aufgrund von außergewöhnlichen Umständen oder geänderten behördlichen Einschränkungen nicht in der Lage sein, die Wohnung so wie gebucht vermieten zu können, hat er das Recht, die Reservierung kostenfrei zu stornieren und überweist den bereits gezahlten Betrag komplett an den Gast zurück. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche können vom Gast nicht geltend gemacht werden.

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn durch den Mieter andere Mieter in der Anlage trotz Ermahnung durch die Verwalterin nachhaltig gestört werden oder wenn der Mieter sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Vermieter aus wichtigem Grund, so hat er Anspruch auf den gesamten Mietpreis inkl. aller Nebenkosten. Falschangaben über Anzahl und Zusammensetzung der Mitreisenden gelten als besonderer Kündigungsgrund. Veranstaltungen und Partys in den Wohnungen sind nicht erlaubt.

12 // Es gelten die allgemeinen Schadensersatzvorschriften im BGB. Hinweis: Die Treppe in Wohnung 6 ist nicht ausdrücklich kindersicher. An Geländern, Treppen und Böschungen im Garten gilt besondere Vorsicht und die Aufsichtspflicht der Eltern. Eltern und Erziehungsberechtigte haben eine ständige Aufsichtspflicht für ihre Kinder. Eltern haften für ihre Kinder.

13 // Wird die Ferienunterkunft nicht im vertragsgemäßen Zustand angetroffen, kann der Mieter Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es der Mitwirkung des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden zu vermeiden. Er ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Vor Ort steht für diese Fragen eine Verwalterin zur Verfügung.

14 // Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

15 // Gerichtsstand ist Berlin.