Corona

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Urlaub buchen unter Coronaeinschränkungen? Das müssen Sie beachten.

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Bansin im Mai 2020 - alles steht still.

Gesetzliche Vorgaben

Die Landesregierung hat eine Corona-Ampelregelung mit vier Warnstufen beschlossen. Je nach Stufe gelten für bestimmte Landkreise bzw. das ganze Land verschärfte Regeln als Schutzmaßnahmen. Dabei werden drei Kriterien berücksichtigt: die Auslastung der Krankenhäuser und Intensivstationen und die aktuelle Corona-Inszidenz.

Die aktuellen Zahlen und Regeln finden Sie auf dem Corona-Portal von MV.

Was bedeuten die gesetzlichen Einschränkungen für Ihre Buchung?

A // Falls die Vermietung wegen eines behördlichen Beherbergungsverbots etc. nicht möglich sein sollte, erhalten Sie geleistete Mietzahlungen zurück oder können wahlweise kostenlos umbuchen. Das Risiko für einen solchen Fall liegt bei uns als Vermieter.

B // Falls Sie Ihren Aufenthalt wegen eines behördlichen Beherbergungsverbots abbrechen oder verkürzen müssten, erhalten Sie geleistete Mietzahlungen entsprechend des Aufenthalts anteilig zurück oder können wahlweise den Restbetrag für eine Umbuchung nutzen. Das Risiko für einen solchen Fall liegt bei uns als Vermieter.

C // Falls wegen behördlicher Reisebeschränkungen (z. B. Anreise aus einem Risikogebiet) eine Anreise absehbar nicht möglich sein sollte, gewähren wir eine kostenlose Stornierung bis 14 Tage vor Anreise. Sollten Sie nach Rücksprache mit uns Ihre Buchung aufrecht halten, dann liegt das Risiko beim Mieter und es gelten die allgemeinen Stornobedingungen.

D // Falls wegen persönlicher, behördlicher Auflagen (z.B. Quarantäneanordnung, Impfstatus) ein Aufenthalt nicht möglich ist, liegt dies im Risiko des Mieters. Es gelten in einem solchen Fall unsere allgemeinen Stornobedingungen.

E // Die Wohnungen können im Rahmen der zum Mietzeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben genutzt werden. Falls es z.B. Einschränkungen der max. Personenzahl oder der max. Anzahl der Hausstände geben sollte (Kontaktbeschränkungen) oder falls Nachweise erforderlich sind (negativer Corona-Test, Impfnachweis etc.), ist dies vom Mieter zu beachten. Hier liegt das Risiko beim Mieter. Ein Rücktrittsrecht von einer Buchung entsteht in einem solchen Fall nicht. Es gelten dann unsere allgemeinen Stornobedingungen.